Montag, 9. April 2012

03. Ziel des Projektes

Was soll mit dem Projekt erreicht werden?

1. Verbesserung der Radwegverbindung Freckenhorst - Warendorf

2. Verbesserung der Schulwegverbindung Freckenhorst - Warendorf

3. Sichere Radwegverbindung zwischen Freckenhorst und Warendorf

4. Generelle Entschärfung von Gefährdungsstellen für Radfahrer.
    -> breiterer Fahrradweg
    -> Sicherheitsabstand zum Autoverkehr
Synergien:
5. Tourismus: Einbindung der Route in das gesamte Radwegenetz von Warendorf.
-> Z. B. ein Rundweg von der Stiftskirche nach Warendorf-Mitte und dann zurück über den Römerweg zurück nach Freckenhorst.
6. Stadtentwicklung:
- Erhöhung der Attraktivität für Neubürger
- Maßnahme um Freckenhorst zukunftsfähig, belebt und wohlich zu gestalten
- Maßnahme um in die "AG fahrradfreundliche Städte" aufgenommen zu werden

2 Kommentare:

  1. Siehe VEP 2012 Seite 116

    5.4 Radverkehr
    5.4.1 Zieldefinition
     Der Radverkehr ist als Verkehrsmittel zu stärken
     Das Angebot ist lückenlos, sicher und komfortabel zu gestalten
     Die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln (ÖPNV) ist zu fördern
     Bei der künftigen Radverkehrsführung sind die aktuellen Empfehlungen und gesetzlichen
    Bestimmungen zu beachten
    5.4.2 Behebung der Sicherheitsmängel im bestehenden Netz
    Oberste Priorität im Sinne der beschriebenen Zieldefinition hat die Beseitigung der bestehenden
    Mängel im vorhandenen Radwegenetz. Innerhalb dieser Mängel sind die Sicherheitsmängel
    und die Lücken im Radwegenetz voranzustellen.
    Generelle Radverkehrsführung und Lücken im Radwegenetz
    Sowohl bei der Schließung von aktuell erkannten Lücken im Radwegenetz (z.B. zwischen
    Hoetmar und Freckenhorst) als auch bei der Wahl der Radverkehrsführung sind die entsprechend
    empfohlenen Kriterien der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) zu beachten.
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob hinsichtlich der aktuellen oder zu erwartenden Gefahrenlage
    (insbesondere Kfz-Verkehrsmenge, Schwerverkehrsanteil, zulässige Höchstgeschwindigkeit)
    überhaupt ein nutzungspflichtiger Radweg angeordnet werden muss. In Tempo-30-
    Zonen kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass der Radverkehr sicher im Mischverkehr
    mit dem Kfz auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann.
    Wenn nutzungspflichtige Radwege angeordnet werden, sind diese mit den entsprechenden
    Mindestbreiten auszuführen. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen kommt den erforderlichen
    Mindestbreiten für den Fußgängerverkehr vor dem Hintergrund des demografischen
    Wandels künftig mehr Bedeutung zu. Als Zielwert werden hier Mindestbreiten von 2,50m für
    den Fußgänger empfohlen.
    Auch im Hinblick auf die zu erwartende Steigerung des Anteils an E-Bikes und Pedelecs und
    der damit verbundenen höheren Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Radverkehr und
    Fußgängern ist im Innerortsbereich eine Trennung von Fußgängern und Radfahrern als
    Standardlösung anzustreben.
    Folgende Tabelle stellt die in den ERA 2010 geforderten Mindestmaße für die verschiedenen
    Radverkehrsformen dar.

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  2. Hier die Email von einem Radfahrer der den Radweg täglich nutzt:

    "...... danke für die Informationen. Ich finde es prima, dass der Fahrradweg entlang der Landstraße nach WAF aufgewertet werden soll.
    Ich fahre diesen Weg täglich mit dem Fahrrad.
    Wesentlich schöner ist natürlich der Weg entlang des Feidiek zum Schulviertel - in den Morgenstunden bei dem enormen Schüleraufkommen wegen nebeneinanderherfahrender Schüler jedoch nur schwer zu befahren. Wenn ich den Schulweg fahre und danach durch das Hanseviertel in WAF gibt es Probleme, hinter dem Bolzplatz die Hauptstraße zu überqueren. Vielleicht wäre es möglich, auf dem Stück zwischen Ampelanlage Freckenhorster Straße / Grüner Grund bis zu dem Fahrrad /Fußweg hinter der Bebauung Flintruper Ring einen festen Weg zu errichten - eine Querungshilfe scheint mir hier übertrieben.

    Gut finde ich die Idee, den Weg entlang der Landstraße als Zweirichtungsradweg zu gestalten. Wichtig ist, dass der Weg breit genug ist, da er ja auch von Fußgängern und Mofas genutzt wird und (glaube ich) genutzt werden darf. Insbesondere bei Mofas oder Rollern wird der Weg sehr eng. Eine Richtungsunterteilung in ausreichender Breite würde sicherlich helfen.

    Ein Sicherheitsstreifen zwischen Fahrbahn und Fahrradweg ist m. E. dringend erforderlich. Allerdings halte ich 0,5 m für sehr wenig. Leitplanken könnten hier das Sicherheitsgefühl deutlich verbessern. Zudem möchte ich für eine Beleuchtung plädieren. Leider kommt es nachts oder im Winter abends häufig vor, dass Zweiradfahrer ohne Licht fahren. Man sieht sie daher sehr schlecht. Das ist zwar für sich gesehen schon ein Vergehen, drei oder vier Straßenlampen würden jedoch die Situation verbessern.

    Problematisch ist noch der Zugangsverkehr vom Sichenhorst/Rotenbach und der Waldenburger Straße. Leider hält sich fast kein Pkw, der von der Waldenburger Straße auf die Freckenhorster Straße einbiegen will, an das STOPP-Schild und achtet oft nicht auf den Fahrradverkehr - insbesondere von rechts aus Warendorf kommend. Wartende PKW mit Anhänger und LKW sind oft so lang, dass die Überquerung der Waldenburger Str. kaum möglich ist.

    Am Sichenhorst hatte ich einen Unfall, weil ein PKW-Fahrer übersehen hatte, dass ich mit dem Fahrrad von Warendorf kam. Problematisch an dieser Einmündung ist, dass Auto's nur nach links schauen, nicht aber nach rechts (- bei zweiseitigem Radweg kämen von dieser Seite ja auch keine Fahrräder -) und zudem die Bushaltestelle dazu führt, dass man hier etwas weiter von der Straße entfernt fährt.

    Gut finde ich die Idee, den Fahrradweg in die Freckenhorster Innenstadt / bis zum Marktplatz fortzuführen. Da der Radweg bei der Bushaltestelle LVHS endet, müssen hier alle Radfahrer die Straßenseite wechseln - das stellt ein zusätzliches Gefahrenpotential dar, zumal auswärts fahrende Autos oft schon früh rechts blinken, dann aber nicht zur LVHS fahren, sondern in die Einfahrt Murrenhoff......"

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